Artikel 50 VO (EWG) 83/918

Die in Anhang I aufgeführten Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters können ohne Rücksicht auf ihren Empfänger und ihren Verwendungszweck unter Befreiung von Eingangsabgaben eingeführt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.