ANHANG II VO (EWG) 83/918
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A.
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Bild- und Tonmaterial erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
KN-Code | Warenbezeichnung | Begünstigte Anstalt oder Einrichtung |
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370400 | Photographische Platten, Filme, Papiere, Pappen und Spinnstoffe, belichtet, jedoch nicht entwickelt: | Alle Organisationen (einschließlich Rundfunk- und Fernsehanstalten), Einrichtungen oder Verbände, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zur zollfreien Einfuhr dieser Gegenstände ermächtigt worden sind |
ex37040010 |
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ex3705 | Photographische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematographische Filme: | |
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3706 | Kinematographische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung: | |
370610 |
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ex37061099 |
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370690 |
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ex37069051 ex37069091 ex37069099 |
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4911 | Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Photographien: | |
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491199 |
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ex49119990 |
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ex8524 | Schallplatten, Magnetbänder und andere Tonträger und ähnliche Aufzeichnungsträger, mit Aufzeichnung, einschließlich der zur Schallplattenherstellung dienenden Matrizen und Calvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37: | |
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ex902300 | Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle zu Vorführzwecken (z. B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet: | |
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Verschiedene |
Hologramme mit Laser Multimedia-Spiele Material für programmierten Unterricht, einschließlich in Form von Unterrichtsmappen mit entsprechenden Beschreibungen |
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B.
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Sammlungsstücke und Kunstgegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
KN-Code | Warenbezeichnung | Begünstigte Anstalt oder Einrichtung |
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Verschiedene | Sammlungsstücke und Kunstgegenstände, die nicht zum Verkauf bestimmt sind | Museen, Galerien und andere Einrichtungen, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zur zollfreien Einfuhr dieser Gegenstände ermächtigt worden sind |
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