Artikel 11 VO (EWG) 85/3821

Jede Verfügung aufgrund dieser Verordnung, durch die eine Bauartgenehmigung für ein Kontrollgerät- oder Schaublatt-Muster oder eine Fahrerkarte verweigert oder entzogen wird, ist eingehend zu begründen. Sie ist dem Betreffenden unter Angabe der Rechtsmittel und der Rechtsmittelfristen mitzuteilen, die nach dem geltenden Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen sind.

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