Artikel 20a VO (EWG) 85/3821

Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1991 in dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zugelassen wurden, gilt diese Verordnung erst ab diesem Zeitpunkt.

Diese Verordnung gilt erst ab 1. Januar 1993 für diese Fahrzeuge, sofern sie nur innerstaatliche Beförderungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen. Sie gilt jedoch ab ihrem Inkrafttreten für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern.

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