Artikel 1 VO (EWG) 88/1677

Die Qualitätsnormen für Gurken des KN-Codes 07070005 stehen im Anhang dieser Verordnung.

Diese Normen gelten für alle Vermarktungsstufen unter den in der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 vorgesehenen Bedingungen.

Auf den der Versandstufe folgenden Vermarktungsstufen dürfen die Erzeugnisse jedoch von den Normenvorschriften hinsichtlich Frische- und Prallheitsgrad, die geringfügig nachgelassen haben, und hinsichtlich geringfügiger Veränderungen infolge biologischer Entwicklungsvorgänge und ihrer Verderblichkeit abweichen.

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