ANHANG VO (EWG) 89/1643
VERZEICHNIS DER SACHMASSNAHMEN, AUF DIE SICH DIE IN ARTIKEL 6 DER VERORDNUNG (EWG) Nr. 1883/78 GENANNTEN PAUSCHBETRÄGE BEZIEHEN
SEKTOR GETREIDE
-
I.
-
Pauschbetrag für die Einlagerung:
- a)
- Veränderung des Getreidebestands durch Beförderung bis zur Einlagerungsstelle (Silo oder Lagerkammer) — Erste Umlagerung;
- b)
- Wiegen;
- c)
- Probenahme, Analyse, Qualitätsfeststellung.
-
II.
-
Pauschbetrag für die Lagerhaltung:
- a)
- Vertraglich festgelegte Lagerraummiete;
- b)
- Versicherungskosten (wenn nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt);
- c)
- Schädlingsbekämpfung (wenn nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt);
- d)
- Jahresinventar (wenn nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt);
- e)
- gegebenenfalls Belüftung (wenn nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt).
-
III.
-
Pauschbetrag für die Auslagerung:
- a)
- Wiegen;
- b)
- Probenahme, Analyse (wenn zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Auslagerung und Verladung auf erstes Beförderungsmittel.
-
IV.
-
Zusätzlicher Pauschbetrag für die Lagerhaltung:
- a)
- Trocknung.
-
V.
-
Zusätzlicher Pauschbetrag für die Auslagerung:
- a)
- Denaturierungs- oder Färbungserzeugnisse;
- b)
- Behandlung oder Arbeitskosten.
SEKTOR ÖLSAATEN
-
I.
-
Pauschbetrag für die Einlagerung:
- a)
- Veränderung des Ölsaatenbestands durch Beförderung bis zur Einlagerungsstelle (Silo oder Lagerkammer) — Erste Umlagerung;
- b)
- Wiegen;
- c)
- Probenahme, Analyse, Qualitätsfeststellung.
-
II.
-
Pauschbetrag für die Lagerhaltung:
- a)
- Vertraglich festgelegte Lagerraummiete;
- b)
- Versicherungskosten (wenn nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt);
- c)
- Schädlingsbekämpfung (wenn nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt);
- d)
- Jahresinventar (wenn nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt);
-
III.
-
Pauschbetrag für die Auslagerung:
- a)
- Wiegen;
- b)
- Probenahme, Analyse (wenn zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Auslagerung und Verladung auf erstes Beförderungsmittel.
-
IV.
-
Zusätzlicher Pauschbetrag für die Lagerhaltung:
- a)
- Trocknung.
SEKTOR ZUCKER
-
I.
-
Pauschbetrag für die Einlagerung:
- a)
- Veränderung des Zuckerbestands durch Beförderung bis zur Einlagerungsstelle (Silo oder Lagerkammer) — Erste Umlagerung;
- b)
- Wiegen;
- c)
- Probenahme, Analyse, Qualitätsfeststellung;
- d)
- Abfüllung in Säcke (gegebenenfalls).
-
II.
-
Zusätzlicher Pauschbetrag für die Abfüllung:
- a)
- Verpackung.
-
III.
-
Zusätzlicher Pauschbetrag für die Beförderung:
- a)
- Frachtkosten je Entfernungsklasse.
-
IV.
-
Pauschbetrag für die Lagerhaltung:
- a)
- Vertraglich festgelegte Lagerraummiete;
- b)
- Versicherungskosten (wenn nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt);
- c)
- Schädlingsbekämpfung (wenn nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt);
- d)
- Jahresinventar (wenn nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt).
-
V.
-
Pauschbetrag für die Auslagerung:
- a)
- Wiegen;
- b)
- Probenahme, Analyse (wenn zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Auslagerung und Verladung auf erstes Beförderungsmittel.
SEKTOR RINDFLEISCH
-
I.
-
Übernahme und Einlagerung (Tierkörperviertel und - hälften):
- a)
- Beförderung bis zur Kühlkammer;
- b)
- Feststellung der Qualität;
- c)
- Wiegen;
- d)
- Einfrieren und Beförderung zur Lagerkammer;
- e)
- Verpackungskosten.
-
II.
-
Übernahme des Entbeinens und Einlagerung (Fleisch ohne Knochen):
- a)
- Feststellung der Qualität des Fleisches mit Knochen;
- b)
- Wiegen des Fleisches mit Knochen;
- c)
- Aufbereitung;
- d)
-
vertraglich festgelegte Kosten des Entbeinens:
- —
-
Erstkühlung,
- —
-
Beförderung vom Interventionsort zum Zerlegungsbetrieb (außer wenn der Verkäufer das Fleisch zum Zerlegungsbetrieb liefert),
- —
-
Entbeinen, Zuschneiden, Wiegen, Verpacken und Schockfrosten,
- —
-
vorläufige Lagerung der Teilstücke,
- —
-
Beladen, Beförderung und Übernahme im Kühlhaus des Interventionsorts,
- —
-
Kosten des Verpackungsmaterials: Polyäthylen-Säcke, Kartons,
- —
-
Wert der Knochen, Fettstücke und anderer Abschnitte, die in den Zerlegungsbetrieben zurückgelassen werden (von den Kosten abzuziehende Einnahmen).
-
III.
-
Lagerhaltung:
- a)
- Raummiete oder Vertragspreis;
- b)
- Versicherungskosten (wenn nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt);
- c)
- Temperaturkontrolle (wenn nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt);
- d)
- Jahresinventar (wenn nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt).
-
IV.
-
Auslagerung:
- a)
- Wiegen;
- b)
- Qualitätsfeststellung (wenn zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Beförderung vom Kühllager bis zur Rampe des Lagerhauses.
SEKTOR MILCHERZEUGNISSE: BUTTER
-
I.
-
Übernahme und Einlagerung:
- a)
- Nach der Anfuhr — Umschlag der Butter vom Transportmittel zur Lagerzelle;
- b)
- Wiegen und Identifizieren der Packstücke;
- c)
- Probenahme/Qualitätskontrolle;
- d)
- Kühlhauseinlagerung und Einfrieren;
- e)
- zweite Probenahme/Qualitätskontrolle nach Ablauf der Probelagerzeit.
-
II.
-
Lagerhaltung:
- a)
- Miete der Räumlichkeiten bzw. vertraglicher Mietpreis;
- b)
- Versicherungskosten (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- c)
- Temperaturkontrolle (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- d)
- jährliche Bestandsaufnahme (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen).
-
III.
-
Auslagerung:
- a)
- Wiegen und Identifizieren der Packstücke;
- b)
- Beförderung der Butter vom Kühlhaus zur Laderampe, wenn die Abfuhr per Container erfolgt, bzw. zur Laderampe einschließlich Verladung, wenn die Abfuhr per Lastwagen oder per Eisenbahnwagen erfolgt.
-
IV.
-
Etikettierung/besondere Kennzeichnung:
Verbindlich, entsprechend einer EWG-Verordnung zur Absatzregelung.FETTSEKTOR: OLIVENÖL
- I.
- Übernahme und Einlagerung:
- a)
- Nach der Anfuhr — Beförderung des Olivenöls vom Transportmittel zum Lagerbehälter einschließlich Einfüllung (es sei denn, die Beförderung des Öls ist im Ankaufspreis nicht inbegriffen);
- b)
- Feststellung bzw. Kontrolle der Menge;
- c)
- Probenahme/Qualitätskontrolle.
- II.
- Lagerhaltung:
- a)
- Mietpreis der Räumlichkeiten bzw. vertraglicher Mietpreis;
- b)
- Versicherungskosten (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- c)
- Temperaturkontrolle (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- d)
- jährliche Bestandsaufnahme (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- e)
- maximal (drei) Umfüllungen bzw. Abstiche innerhalb der ersten sechs Lagermonate (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen).
- III.
- Auslagerung:
- a)
- Mengenkontrolle;
- b)
- Probenahme/Qualitätsprüfung (falls zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Verladen auf das Transportmittel des Käufers oder in einen zum Lagereingang gelieferten Behälter.
- IV.
- Jährliche Analyse:
Gemäß den Kommissionsverordnungen (EWG) Nr. 3166/84(1) und (EWG) Nr. 3472/85(2); Probenahme und Analyse des eingelagerten Speiseolivenöls zu Beginn jedes Wirtschaftsjahres.SEKTOR MILCHERZEUGNISSE: MAGERMILCHPULVER
- I.
- Übernahme und Einlagerung:
- a)
- Nach der Anfuhr — Umschlag des Magermilchpulvers vom Transportmittel zum Lagerraum;
- b)
- Wiegen;
- c)
- Probenahme/Qualitätskontrolle;
- d)
- Kontrolle der Kennzeichnung und der Verpackung.
- II.
- Lagerhaltung:
- a)
- Miete der Räumlichkeiten bzw. vertraglicher Mietpreis;
- b)
- Versicherungskosten (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- c)
- Temperaturkontrolle (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- d)
- jährliche Bestandsaufnahme (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen).
- III.
- Auslagerung:
- a)
- Wiegen;
- b)
- Probenahme/Warenkontrolle (falls zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Beförderung des Magermilchpulvers zur Laderampe und Verladen (ausschließlich Befestigung der Ware) auf das Transportmittel, sofern es sich um einen Lastwagen oder einen Eisenbahnwagen handelt;
Beförderung des Magermilchpulvers zur Laderampe, sofern es sich um ein anderes Transportmittel, namentlich Container, handelt.
- IV.
- Besondere Kennzeichnung:
Die Packsäcke sind besonders zu kennzeichnen, wenn das Magermilchpulver im Ausschreibungsverfahren für einen bestimmten Zweck verkauft wird.SEKTOR MILCHERZEUGNISSE: KÄSE
- I.
- Übernahme und Einlagerung:
- a)
- Nach der Anfuhr — Umschlag der Ware vom Transportmittel zum Lagerraum;
- b)
- Wiegen und Kontrolle der Kennzeichnung;
- c)
- Probenahme/Qualitätskontrolle;
- d)
- zweite Probenahme und Qualitätskontrolle nach Ablauf der Probelagerzeit.
- II.
- Lagerhaltung:
- a)
- Miete der Räumlichkeiten bzw. vertraglicher Mietpreis;
- b)
- Versicherungskosten (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- c)
- Temperaturkontrolle (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- d)
- jährliche Bestandsaufnahme (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen).
- III.
- Auslagerung:
- a)
- Wiegen;
- b)
- Qualitätskontrolle (falls zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Beförderung der Ware vom Lagerraum zum Transportmittel.
TABAKSEKTOR
- I.
- Übernahme und Einlagerung (Tabakballen):
- a)
- Innerbetriebliche Beförderung;
- b)
- Wiegen;
- c)
- Qualitätskontrolle und Einstufung.
- II.
- Übernahme und Bearbeitung (Tabakblätter):
- a)
- Wiegen;
- b)
- Qualitätskontrolle;
- c)
- Zwischenlagerung;
- d)
- Vertragskosten für die erste Bearbeitung einschließlich:
- —
Beförderungskosten vom Übernahmeort (Zwischenlager) zum Bearbeitungsort,
- —
Gesamtkosten der ersten Bearbeitung und Verpackung,
- —
Beförderungskosten vom Bearbeitungsort zum Endlager.
- III.
- Lagerhaltung (Tabakballen):
- a)
- Miete der Räumlichkeiten bzw. vertraglicher Mietpreis;
- b)
- Versicherungskosten (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- c)
- Feuchtigkeitskontrolle (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- d)
- jährliche Bestandsaufnahme (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- e)
- Schädlingsbekämpfung (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen).
- IV.
- Auslagerung (Tabakballen):
- a)
- Wiegen;
- b)
- Probenahme vor dem Verkauf (falls zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Beförderung des Tabaks vom Lagerraum zum Transportmittel.
- V.
- Zusätzlicher Pauschbetrag für orientalischen Tabak (sofern nicht in Ziffer III Buchstabe a) inbegriffen):
- a)
- Im Fall Tabakballenumdrehung;
- b)
- endgültiges Nähen vor Auslagerung (sofern nicht in Ziffer IV Buchstabe a) inbegriffen).
ALKOHOLSEKTOR
- I.
- Übernahme und Einlagerung:
- a)
- Mengenfeststellung;
- b)
- Probenahme/Qualitätskontrolle;
- c)
- Einfüllung in Lagerbehälter (es sei denn, die Beförderung des Alkohols ist im Ankaufspreis nicht inbegriffen).
- II.
- Lagerhaltung:
- a)
- Vertraglicher Mietpreis bzw. Miete der Lagerbehälter;
- b)
- Versicherungskosten (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- c)
- Temperaturkontrolle (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen);
- d)
- jährliche Bestandsaufnahme (sofern nicht in Buchstabe a) inbegriffen).
- III.
- Auslagerung:
- a)
- Mengenkontrolle;
- b)
- Probenahme/Qualitätsanalyse (falls zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Verladen auf das Transportmittel bzw. den Transportbehälter des Käufers.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. Nr. L 297 vom 15. 11. 1984, S. 16.
- (2)
ABl. Nr. L 333 vom 11. 12. 1985, S. 5.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.