ANHANG VO (EWG) 90/3044

Warenbeschreibung Einreihung KN-Code Begründung
(1) (2) (3)
1.
Lebensmittelzubereitung auf der Grundlage von Tomaten, mit wenig sichtbaren Stücken von Tomatenfleisch und von Champignons, Glucosesirup pflanzlichen ölen, Kräutern und Gewürzen. Die Ware ist eine Soße und für den Einzelverkauf aufgemacht.
21032000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2103 und 21032000.

Da das Erzeugnis die Beschaffenheit einer Soße hat und nur wenige sichtbare Tomaten- und Champignonstücke enthält, kann es nicht als zubereitetes Gemüse in das Kapitel 20 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht werden (siehe HS-Erläuterungen zu Position 2103, Buchstabe A, zweiter Absatz).

2.
Erzeugnis aus der Mischung von lediglich zerkleinerten Maiskörnern mit einem Preßrückstand aus der Gewinnung von Maiskeimöl; das Ausgangsmaterial für die Maiskeim- ölgewinnung wurde trockenmüllerisch gewonnen. Es weist folgende Zusammensetzung auf (in GHT, bezogen auf den Trockenstoff):

Stärke44,9

Fett4,9

Protein (Stickstoffgehalt x 6,25).16,8

23099051 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2309, 230990 und 23099051.
Der Stärke- und der Proteingehalt wurden nach den jeweiligen in der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission, Anhang III, Teil L bzw. C beschriebenen Methoden bestimmt.
Der Fettgehalt und der Feuchtigkeitsgehalt wurden nach den in der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission, Anhang III, Teil H bzw. A beschriebenen Methoden bestimmt.
3.
Erzeugnis aus der Mischung von lediglich zerkleinerten Maiskörnern mit einem Preßrückstand aus der Gewinnung von Maiskeimöl; das Ausgangsmaterial für die Maiskeim- ölgewinnung wurde naßmüllerisch erzeugt. Es weist folgende Zusammensetzung auf (in GHT, bezogen auf den Trockenstoff):

23099051Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2309, 230990 und 23099051.

Stärke42,7

Fett4,9

Protein (Stickstoffgehalt x 6,25). 13,5
Der Stärke- und der Proteingehalt wurden nach den jeweiligen in der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission, Anhang III, Teil L bzw. C beschriebenen Methoden bestimmt.
Der Fettgehalt und der Feuchtigkeitsgehalt wurden nach den in der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission, Anhang III, Teil H bzw. A beschriebenen Methoden bestimmt.
4.
Erzeugnis aus der Mischung von Maiskleie mit einem Extraktionsrückstand aus der Gewinnung von Maiskeimöl; das Ausgangsmaterial für die Maiskeimölgewinnung wurde naßmüllerisch erzeugt. Es weist folgende Zusammensetzung auf (in GHT, bezogen auf den Trockenstoff):

Stärke44,8

Fett4,2

Protein (Stickstoffgehalt x 6,25).13,4

23099051 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2309, 230990 und 23099051.
Der Stärke- und der Proteingehalt wurden nach den jeweiligen in der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission, Anhang III, Teil L bzw. C beschriebenen Methoden bestimmt.
Der Fettgehalt und der Feuchtigkeitsgehalt wurden nach den in der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission, Anhang III, Teil H bzw. A beschriebenen Methoden bestimmt.

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