Artikel 16 VO (EWG) 90/429

Die Währungsausgleichsbeträge für verpacktes Butterfett entsprechen den gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1677/85 festgesetzten Währungsausgleichsbeträgen, multipliziert mit dem Koeffizienten in Anhang I Teil 5 der Verordnung der Kommission zur Festsetzung der Währungsausgleichsbeträge.

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