ANHANG VO (EWG) 90/48

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Unterhaltungssoftware auf Disketten von der für automatische Datenverareitungsmaschinen verwendeten Art
85249091 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 6 zu Kapitel 85 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 8524, 852490 und 85249091
2.
Punktmatrixanzeige, bestehend aus einer zwischen zwei Glasplatten eingeschlossenen Flüssigkristallschicht mit einer Anzahl von Punkten (angeordnet in Zeilen und Kolonnen), komplett mit elektronischer Schnittstellenkarte in C-MOS-Technik
85312090 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 8531, 853120 und 85312090
3.
Signallampe, bestehend aus einem Gehäuse aus durchscheinendem, gefärbten Künststoff (Länge 30 mm, Durchmesser 8 mm), in das eine Lichtquelle, bestehend aus einer Glimmlampe und zwei Widerständen, eingebaut ist. Die Lampe ist mit zwei Anschlußstücken versehen. Sie wird zum Einbau in elektrische Haushaltsgeräte verwendet und zeigt an, daß das Gerät dem Stromnetz angeschlossen ist. Sie kann sowohl für Geräte mit 220 V als auch mit 380 V verwendet werden
85318090

Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 Buchstabe f) zu Kapitel 94 und nach dem Wortlaut der KN-Code 8531, 853180 und 85318090.

Die Signallampe ist mehr als eine Lampe des KN-Code 8539. Sie ist von der Art, wie sie verwendet wird, um das Vorhandensein elektrischer Energie in verschiedenen Geräten anzuzeigen, und deshalb wird sie als Sichtsignalgerät des KN-Code 8531 betrachtet

4.
Optisches Element, bestehend aus einer achteckigen Linse aus Acrylharz, die auf einer einfachen, metal- lenen Unterlage befestigt ist, von der für die Montage von Tageslichtprojektoren verwendeten Art
90029091

Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 9002, 900290 und 90029091.

Aufgrund der Befestigung auf der metallenen Unterlage wird das Element als gefaßt angesehen

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