ANHANG VO (EWG) 90/48
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
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85249091 | Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 6 zu Kapitel 85 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 8524, 852490 und 85249091 |
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85312090 | Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 8531, 853120 und 85312090 |
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85318090 |
Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 Buchstabe f) zu Kapitel 94 und nach dem Wortlaut der KN-Code 8531, 853180 und 85318090. Die Signallampe ist mehr als eine Lampe des KN-Code 8539. Sie ist von der Art, wie sie verwendet wird, um das Vorhandensein elektrischer Energie in verschiedenen Geräten anzuzeigen, und deshalb wird sie als Sichtsignalgerät des KN-Code 8531 betrachtet |
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90029091 |
Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 9002, 900290 und 90029091. Aufgrund der Befestigung auf der metallenen Unterlage wird das Element als gefaßt angesehen |
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