ANHANG VIII VO (EWG) 91/2092

Mindeststall- und -freiflächen und andere Merkmale der Unterbringung bei den verschiedenen Tierarten und Arten der Erzeugung

1.
RINDER, SCHAFE UND SCHWEINE

Stallfläche

(den Tieren zur Verfügung stehende Nettofläche)

Außenfläche

(Freigeländeflächen außer Weideflächen)

Lebendgewicht (kg)Mindestfläche (m2/Tier)(m2/Tier)
Zucht- und Mastrinder und Equidenbis 1001,51,1
bis 2002,51,9
bis 3504,03
über 3505, mindestens 1 m2/100 kg3,7, mindestens 0,75 m2/100 kg
Milchkühe64,5
Zuchtbullen1030
Schafe und Ziegen1,5 Schaf/Ziege2,5
0,35 Lamm/Zickel0,5 je Lamm/Zickel
säugende Sauen mit bis zu 40 Tage alten Ferkeln7,5 Sau2,5
Mastschweinebis 500,80,6
bis 851,10,8
bis 1101,31
Ferkelüber 40 Tage alt und bis 30 kg0,60,4
Zuchtschweine2,5 weibliches Zuchtschwein1,9
6,0 männliches Zuchtschwein8,0

2.
GEFLÜGEL

Stallfläche

(den Tieren zur Verfügung stehende Nettofläche)

Außenfläche

(m2 der bei Flächenrotation je Tier zur Verfügung stehenden Fläche in m2)

Anzahl Tiere/m2cm Sitzstange/TierNest
Legehennen6188 Legehennen je Nest oder im Fall eines gemeinsamen Nestes 120 cm2/Tier4, sofern die Obergrenze von 170 kg/N/ha/Jahr nicht überschritten wird
Mastgeflügel (in festen Ställen)10, höchstzulässiges Lebendgewicht 21 kg je m220 (nur Perlhühner)

    4 Masthähnchen und Perlhühner

    4,5 Enten

    10 Truthähne

    15 Gänse

Bei allen vorerwähnten Arten darf die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten werden

Mastgeflügel (in beweglichen Ställen)16(*) in beweglichen Geflügelställen mit einem höchstzulässigen Lebendgewicht von 30 kg je m22,5, sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird

Fußnote(n):

(*)

Nur in beweglichen Ställen mit einer Bodenfläche von höchstens 150 m2, die nachts offenbleiben.

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