Artikel 10 EU OPS (VO (EWG) 91/3922)

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission folgendes mit:

a)
neue oder geänderte Vorschriften oder Verfahren, die im Einklang mit den Verfahrensbestimmungen der Vereinbarungen ausgearbeitet oder beschlossen worden sind;
b)
Änderungen zu den Vereinbarungen;
c)
Ergebnisse der Konsultationen mit der Wirtschaft und anderen zuständigen Einrichtungen.

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