Präambel VO (EWG) 92/2145

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1738/92(2), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 6,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1418/76 des Rates vom 21. Juni 1976 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis(3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 674/92(4), insbesondere auf Artikel 17 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1124/77 der Kommission(5), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3049/89(6), wurden die Bestimmungszonen aufgeteilt, die bei der Festsetzung der bei der Ausfuhr von Getreide und Reis fälligen Erstattungen und Abschöpfungen zu berücksichtigen sind.

Die in den Ländern des Ostens eingetretenen politischen Veränderungen machen es erforderlich, die im Anhang der letztgenannten Verordnung festgelegten Bestimmungszonen insbesondere hinsichtlich der unabhängigen, aus der früheren Sowjetunion und aus Jugoslawien hervorgegangenen Staaten auf den letzten Stand zu bringen. So sind die Bezeichnungen „Sowjetunion” und „Jugoslawien” durch die Bezeichnung der aus ihrer Auflösung jeweils hervorgegangenen Länder zu ersetzen. Es empfiehlt sich außerdem, die Einteilung der Länder der Zonen I, II, III und VIII zu ändern.

Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Übersichtlichkeit sollten die Verordnung (EWG) Nr. 1124/77 aufgehoben und ihre geltenden Bestimmungen in die vorliegende Verordnung übernommen werden.

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. Nr. L 281 vom 1. 11. 1975, S. 1.

(2)

ABl. Nr. L 180 vom 1. 7. 1992, S. 1.

(3)

ABl. Nr. L 166 vom 25. 6. 1976, S. 1.

(4)

ABl. Nr. L 73 vom 19. 3. 1992, S. 7.

(5)

ABl. Nr. L 134 vom 28. 5. 1977, S. 53.

(6)

ABl. Nr. L 292 vom 11. 10. 1989, S. 10.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.