ANHANG III VO (EWG) 93/2018

BESCHREIBUNG DER NAFO-UNTERZONEN UND ABTEILUNGEN, DIE FÜR DIE FISCHEREISTATISTIK UND FÜR BESTIMMUNGEN FÜR DEN NORDWESTATLANTIK VERWENDET WERDEN

Die wissenschaftlichen und statistischen Unterzonen, Abteilungen und Unterabteilungen gemäß Artikel XX des Übereinkommens der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik sehen wie folgt aus:

Unterzone 0

Der Teil des NAFO-Übereinkommensgebiets, das im Süden durch eine Linie begrenzt wird, die in östlicher Richtung von einem Punkt 61°00′ nördlicher Breite und 59°00′ westlicher Länge verläuft, von dort in südöstliche Richtung entlang einer Kompasslinie zu einem Punkt 60°12′ nördlicher Breite und 57°13′ westlicher Länge; von dort wird es im Osten durch eine Reihe geodätischer Linien, die die folgenden Punkte verbinden, begrenzt:
Punkt Nr.BreitengradLängengrad
160°12′057°13′0
261°00′057°13′1
362°00′557°21′1
462°02′357°21′8
562°03′557°22′2
662°11′557°25′4
762°47′257°41′0
863°22′857°57′4
963°28′657°59′7
1063°35′058°02′0
1163°37′258°01′2
1263°44′157°58′8
1363°50′157°57′2
1463°52′657°56′6
1563°57′457°53′5
1664°04′357°49′1
1764°12′257°48′2
1865°06′057°44′1
1965°08′957°43′9
2065°11′657°44′4
2165°14′557°45′1
2265°18′157°45′8
2365°23′357°44′9
2465°34′857°42′3
2565°37′757°41′9
2665°50′957°40′7
2765°51′757°40′6
2865°57′657°40′1
2966°03′557°39′6
3066°12′957°38′2
3166°18′857°37′8
3266°24′657°37′8
3366°30′357°38′3
3466°36′157°39′2
3566°37′957°39′6
3666°41′857°40′6
3766°49′557°43′0
3867°21′657°52′7
3967°27′357°54′9
4067°28′357°55′3
4167°29′157°56′1
4267°30′757°57′8
4367°35′358°02′2
4467°39′758°06′2
4567°44′258°09′9
4667°56′958°19′8
4768°01′858°23′3
4868°04′358°25′0
4968°06′858°26′7
5068°07′558°27′2
5168°16′158°34′1
5268°21′758°39′0
5368°25′358°42′4
5468°32′959°01′8
5568°34′059°04′6
5668°37′959°14′3
5768°38′059°14′6
5868°56′860°02′4
5969°00′860°09′0
6069°06′860°18′5
6169°10′360°23′8
6269°12′860°27′5
6369°29′460°51′6
6469°49′860°58′2
6569°55′360°59′6
6669°55′861°00′0
6770°01′661°04′2
6870°07′561°08′1
6970°08′861°08′8
7070°13′461°10′6
7170°33′161°17′4
7270°35′661°20′6
7370°48′261°37′9
7470°51′861°42′7
7571°12′162°09′1
7671°18′962°17′5
7771°25′962°25′5
7871°29′462°29′3
7971°31′862°32′0
8071°32′962°33′5
8171°44′762°49′6
8271°47′362°53′1
8371°52′963°03′9
8472°01′763°21′1
8572°06′463°30′9
8672°11′063°41′0
8772°24′864°13′2
8872°30′564°26′1
8972°36′364°38′8
9072°43′764°54′3
9172°45′764°58′4
9272°47′765°00′9
9372°50′865°07′6
9473°18′566°08′3
9573°25′966°25′3
9673°31′167°15′1
9773°36′568°05′5
9873°37′968°12′3
9973°41′768°29′4
10073°46′168°48′5
10173°46′768°51′1
10273°52′369°11′3
10373°57′669°31′5
10474°02′269°50′3
10574°02′669°52′0
10674°06′170°06′6
10774°07′570°12′5
10874°10′070°23′1
10974°12′570°33′7
11074°24′071°25′7
11174°28′671°45′8
11274°44′272°53′0
11374°50′673°02′8
11475°00′073°16′3
11575°05′73°30′
von dort genau nach Norden zum Breitenkreis 78°10′ nördlicher Breite; im Westen begrenzt durch eine Linie, die in 61°00′ nördlicher Breite und 65°00′ westlicher Länge beginnt und in nordwestlicher Richtung entlang einer Kompasslinie zur Küste von Baffinland bei East Bluff (61°55′ nördlicher Breite und 66°20′ westlicher Länge) und von dort in nördlicher Richtung entlang der Küste von Baffinland, von Bylot Island, von Devon Island und von Ellesmere Island sowie entlang dem 80. Längenkreis westlicher Länge in den Gewässern zwischen diesen Inseln zum Breitenkreis 78°10′ nördlicher Breite verläuft; im Norden begrenzt durch den Breitenkreis 78°10′ nördlicher Breite.

Die Unterzone 0 umfasst zwei Abteilungen

Abteilung 0A

Der Teil der Unterzone nördlich des Breitenkreises 66°15′ nördlicher Breite.

Abteilung 0B

Der Teil der Unterzone südlich des Breitenkreises 66°15′ nördlicher Breite.

Unterzone 1

Der Teil des Übereinkommensbereichs östlich von Unterzone 0 und nördlich und östlich einer Kompasslinie, die einen Punkt 60°12′ nördlicher Breite und 57°13′ westlicher Länge mit einem Punkt 52°15′ nördlicher Breite und 42°00′ westlicher Länge verbindet.

Die Unterzone 1 umfasst sechs Abteilungen

Abteilung 1A

Der Teil der Unterzone nördlich des Breitenkreises 68°50′ nördlicher Breite (Christianshåb).

Abteilung 1B

Der Teil der Unterzone zwischen dem Breitenkreis 66°15′ nördlicher Breite (5 Seemeilen nördlich von Umanarsugssuak) und dem Breitenkreis 68°50′ nördlicher Breite (Christianshåb).

Abteilung 1C

Der Teil der Unterzone zwischen dem Breitenkreis 64°15′ nördlicher Breite (4 Seemeilen nördlich von Godthåb) und dem Breitenkreis 66°15′ nördlicher Breite (5 Seemeilen nördlich von Umanarsugssuak).

Abteilung 1D

Der Teil der Unterzone zwischen dem Breitenkreis 62°30′ nördlicher Breite (Gletscher von Frederikshåb) und dem Breitenkreis 64°15′ nördlicher Breite (4 Seemeilen nördlich von Godthåb).

Abteilung 1E

Der Teil der Unterzone zwischen dem Breitenkreis 60°45′ nördlicher Breite (Cape Desolation) und dem Breitenkreis 62°30′ nördlicher Breite (Gletscher von Frederikshåb).

Abteilung 1F

Der Teil der Unterzone südlich des Breitenkreises 60°45′ nördlicher Breite (Cape Desolation).

Unterzone 2

Der Teil des Übereinkommensbereichs östlich des Längenkreises 64°30′ westlicher Länge im Gebiet der Hudson-Straße, südlich der Unterzone 0, südlich und westlich der Unterzone 1 und nördlich des Breitenkreises 52°15′ nördlicher Breite.

Die Unterzone 2 umfasst drei Abteilungen

Abteilung 2G

Der Teil der Unterzone nördlich des Breitenkreises 57°40′ nördlicher Breite (Cape Mugford).

Abteilung 2H

Der Teil der Unterzone zwischen dem Breitenkreis 55°20′ nördlicher Breite (Hopedale) und dem Breitenkreis 57°40′ nördlicher Breite (Cape Mugford).

Abteilung 2J

Der Teil der Unterzone südlich des Breitenkreises 55°20′ nördlicher Breite (Hopedale).

Unterzone 3

Der Teil des Übereinkommensbereichs südlich des Breitenkreises 52°15′ nördlicher Breite; östlich einer Linie, die von Cape Bauld an der Nordküste von Neufundland aus genau nördlich zu 52°15′ nördlicher Breite verläuft; nördlich des Breitenkreises 39°00′ nördlicher Breite; und östlich und nördlich einer Kompasslinie, die 39°00′ nördlicher Breite und 50°00′ westlicher Länge beginnt und in nordwestlicher Richtung verläuft, um einen Punkt in 43°30′ nördlicher Breite und 55°00′ westlicher Länge in Richtung eines Punktes 47°50′ nördlicher Breite und 60°00′ westlicher Länge zu durchlaufen, bis sie eine gerade Linie schneidet, die Cape Ray 47°37,0′ nördlicher Breite und 59°18,0′ westlicher Länge, an der Küste Neufundlands mit Cape North, 47°02,0′ nördlicher Breite und 60°25,0′ westlicher Länge, auf Cape Breton Island verbindet; von dort in nordöstlicher Richtung entlang der genannten geraden Linie bis Cape Ray, 47°37,0′ nördlicher Breite und 59°18,0′ westlicher Länge.

Die Unterzone 3 umfasst sechs Abteilungen

Abteilung 3K

Der Teil der Unterzone nördlich des Breitenkreises 49°15′ nördlicher Breite (Cape Freels, Neufundland).

Abteilung 3L

Der Teil der Unterzone, der sich zwischen der Küste von Neufundland von Cape Freels bis Cape St. Mary und einer Linie erstreckt, die an Cape Freels beginnt und dann wie folgt verläuft: genau östlich zum Längenkreis 46°30′ westlicher Länge, von dort genau südlich zum Breitenkreis 46°00′ nördlicher Breite, von dort genau westlich zum Längenkreis 54°30′ westlicher Länge und von dort entlang einer Kompasslinie bis Cape St. Mary (Neufundland).

Abteilung 3M

Der Teil der Unterzone, der sich südlich des Breitenkreises 49°14′ nördlicher Breite und östlich des Längenkreises 46°30′ westlicher Länge erstreckt.

Abteilung 3N

Der Teil der Unterzone, der sich südlich des Breitenkreises 46°00′ nördlicher Breite und zwischen den Längenkreisen 46°30′ westlicher Länge und 51°00′ westlicher Länge erstreckt.

Abteilung 3O

Der Teil der Unterzone, der sich südlich des Breitenkreises 46°00′ nördlicher Breite und zwischen den Längenkreisen 51°00′ westlicher Länge und 54°30′ westlicher Länge erstreckt.

Abteilung 3P

Der Teil der Unterzone, der sich südlich der Küste von Neufundland und westlich einer Linie erstreckt, die von Cape St. Mary (Neufundland) zu einem Punkt 46°00′ nördlicher Breite und 54°30′ westlicher Länge und von dort genau südlich bis zur Grenze der Unterzone verläuft.

Die Abteilung 3P umfasst zwei Unterabteilungen:

3Pn — Unterabteilung Nordwest — Der Teil der Abteilung 3P, der sich nordwestlich einer Linie erstreckt, die von einem Punkt 47°30,7′ nördlicher Breite und 57°43,2′ westlicher Länge in annähernd südwestlicher Richtung zu einem Punkt 46°50,7′ nördlicher Breite und 58°49,0′ westlicher Länge verläuft; 3Ps — Unterabteilung Südost — Der Teil der Abteilung 3P südöstlich der für die Unterabteilung 3Pn geltenden Linie.

Unterzone 4

Der Teil des Übereinkommensbereichs nördlich des Breitenkreises 39°00′ nördlicher Breite, westlich der Unterzone 3 und östlich einer Linie, die am äußersten Punkt der Staatsgrenze zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada im Grand Maman Channel in einem Punkt 44°46′35,346″ nördlicher Breite und 66°54′11,253″ westlicher Länge beginnt und von da wie folgt verläuft: genau südlich zum Breitenkreis 43°50′ nördlicher Breite; von dort genau westlich zum Längenkreis 68°24′27,24″ westlicher Länge; von dort entlang einer geodätischen Linie in südwestlicher Richtung zu einem Punkt 42°53′14″ nördlicher Breite und 67°44′35″ westlicher Länge; von dort entlang einer geodätischen Linie in südöstlicher Richtung zu einem Punkt 42°31′08″ nördlicher Breite und 67°28′05″ westlicher Länge; von dort entlang einer geodätischen Linie zu einem Punkt 42°20′ nördlicher Breite und 67°18′13,15″ westlicher Länge; von dort genau östlich zu einem Punkt 66°00′ westlicher Länge; von dort entlang einer Kompasslinie in südöstlicher Richtung zu einem Punkt 42°00′ nördlicher Breite und 65°40′ westlicher Länge; und von dort genau südlich zum Breitenkreis 39°00′ nördlicher Breite.

Die Unterzone 4 umfasst sechs Abteilungen

Abteilung 4R

Der Teil der Unterzone zwischen der Küste von Neufundland vom Cape Bault zum Cape Ray und einer Linie, die am Cape Baule beginnt und dann wie folgt verläuft: genau nördlich zum Breitenkreis 52°15′ nördlicher Breite, von dort genau westlich zur Küste von Labrador zum äußersten Punkt der Grenze zwischen Labrador und Quebec, von dort entlang einer Kompasslinie in südwestlicher Richtung zu einem Punkt 49°25′ nördlicher Breite und 60°00′ westlicher Länge, von dort genau südlich zu einem Punkt 47°50′ nördlicher Breite und 60°00′ westlicher Länge, von dort entlang einer Kompasslinie in südöstlicher Richtung zum Schnittpunkt der Grenze der Unterzone 3 mit der geraden Linie, die Cape North (Neuschottland) mit Cape Ray (Neufundland) verbindet, und von dort bis Cape Ray (Neufundland).

Abteilung 4S

Der Teil der Unterzone zwischen der Südküste der Provinz Quebec vom äußersten Punkt der Grenze zwischen Labrador und Quebec bis Pointe-des-Monts und einer Linie, die in Pointe-des-Monts beginnt und dann wie folgt verläuft: genau östlich zu einem Punkt 49°25′ nördlicher Breite und 64°40′ westlicher Länge, von dort entlang einer Kompasslinie in ostsüdöstlicher Richtung zu einem Punkt 47°50′ nördlicher Breite und 60°00′ westlicher Länge, dann genau nördlich zu einem Punkt 49°25′ nördlicher Breite und 60°00′ westlicher Länge und von dort entlang einer Kompasslinie in nordöstlicher Richtung zum äußersten Punkt der Grenze zwischen Labrador und Quebec.

Abteilung 4T

Der Teil der Unterzone zwischen den Küsten von Neuschottland, Neubraunschweig und Quebec, von Cape North bis Pointe-des-Monts und einer Linie, die in Pointe-des-Monts beginnt und dann wie folgt verläuft: genau östlich zu einem Punkt 49°25′ nördlicher Breite und 64°40′ westlicher Länge, von dort entlang einer Kompasslinie in südöstlicher Richtung zu einem Punkt 47°50′ nördlicher Breite und 60°00′ westlicher Länge, und von dort entlang einer Kompasslinie in südöstlicher Richtung bis Cape North (Neuschottland).

Abteilung 4V

Der Teil der Unterzone zwischen der Küste Neuschottlands von Cape North bis Fourchu und einer Linie, die in Fourchu beginnt und dann wie folgt verläuft: entlang einer Kompasslinie in östlicher Richtung zu einem Punkt 45°40′ nördlicher Breite und 60°00′ westlicher Länge, von dort genau südlich entlang des Längenkreises 60°00′ westlicher Länge zum Breitenkreis 44°10′ nördlicher Breite, von dort genau östlich zum Längenkreis 59°00′ westlicher Länge, von dort genau südlich zum Breitenkreis 39°00′ nördlicher Breite, von dort genau östlich zu einem Punkt, in welchem die Grenze zwischen den Unterzonen 3 und 4 den Breitenkreis 39°00′ nördlicher Breite schneidet, von dort entlang der Grenze zwischen den Unterzonen 3 und 4 und einer Linie, die sie in nordwestlicher Richtung bis zu einem Punkt 47°50′ nördlicher Breite und 60°00′ westlicher Länge verlängert, und von dort entlang einer Kompasslinie in südlicher Richtung bis Cape North (Neuschottland).

Die Abteilung 4V umfasst zwei Unterabteilungen:

4Vn — Unterabteilung Nord — Der Teil der Abteilung 4V nördlich des Breitenkreises 45°40′ nördlicher Breite. 4Vs — Unterabteilung Süd — Der Teil der Abteilung 4V südlich des Breitenkreises 45°40′ nördlicher Breite.

Abteilung 4W

Der Teil der Unterzone zwischen der Küste Neuschottlands von Halifax bis Fourchu und einer Linie, die in Fourchu beginnt und dann wie folgt verläuft: entlang einer Kompasslinie in östlicher Richtung bis zu einem Punkt 45°40′ nördlicher Breite und 60°00′ westlicher Länge, von dort genau südlich entlang des Längenkreises 60°00′ westlicher Länge zum Breitenkreis 44°10′ nördlicher Breite, von dort genau östlich zum Längenkreis 59°00′ westlicher Länge, von dort genau südlich zum Breitenkreis 39°00′ nördlicher Breite, von dort genau westlich zum Längenkreis 63°20′ westlicher Länge, von dort genau nördlich zu einem Punkt dieses Längenkreises in 44°20′ nördlicher Breite und von dort entlang einer Kompasslinie in nordwestlicher Richtung bis Halifax (Neuschottland).

Abteilung 4X

Der Teil der Unterzone zwischen der Westgrenze der Unterzone 4 und den Küsten von Neubraunschweig und Neuschottland vom äußersten Punkt der Grenze zwischen Neubraunschweig und Maine bis Halifax und einer Linie, die in Halifax beginnt und dann wie folgt verläuft: entlang einer Kompasslinie in südöstlicher Richtung zu einem Punkt 44°20′ nördlicher Breite und 63°20′ westlicher Länge, von dort genau südlich zum Breitenkreis 39°00′ nördlicher Breite und von dort genau westlich zum Längenkreis 65°40′ westlicher Länge.

Unterzone 5

Der Teil des Übereinkommensbereichs westlich der Westgrenze der Unterzone 4, nördlich des Breitenkreises 39°00′ nördlicher Breite und östlich des Längenkreises 71°40′ westlicher Länge.

Die Unterzone 5 umfasst zwei Abteilungen

Abteilung 5Y

Der Teil der Unterzone zwischen den Küsten von Maine, New Hampshire und Massachusetts von der Grenze zwischen Maine und Neubraunschweig bis 70°00′ westlicher Länge am Cape Cod (ungefähr 42° nördlicher Breite) und einer Linie, die in einem Punkt von Cape Cod in 70° westlicher Länge (ungefähr 42° nördlicher Breite) beginnt und dann wie folgt verläuft: genau nördlich bis 42°20′ nördlicher Breite, von dort genau östlich bis 67°18′13,15″ westlicher Länge an der Grenze zwischen den Unterzonen 4 und 5 und von dort entlang dieser Grenze bis zur Grenze zwischen Kanada und den Vereinigten Staaten.

Abteilung 5Z

Der Teil der Unterzone südlich und östlich der Abteilung 5Y. Die Abteilung 5Z umfasst zwei Teile: eine Unterabteilung Ost und eine Unterabteilung West. 5Ze — Unterabteilung Ost — der Teil der Abteilung 5Z östlich des Längenkreises 70°00′ westlicher Länge.

Die Unterabteilung 5Ze umfasst 2 Teilgebiete(1):

5Zu (Gewässer der Vereinigten Staaten) ist der Teil der Unterabteilung 5Ze westlich der geodätischen Linien, die die Punkte mit den folgenden Koordinaten verbinden:
Nördliche BreiteWestliche Länge
A44°11′12″67°16′46″
B42°53′14″67°44′35″
C42°31′08″67°28′05″
D40°27′05″65°41′59″.
5Zc (Kanadische Gewässer) ist der Teil der Unterabteilung 5Ze, der östlich der genannten geodätischen Linien liegt. 5Zw — Unterabteilung West — der Teil der Abteilung 5Z, der westlich des Längenkreises 70°00′ westlicher Länge liegt.

Unterzone 6

Der Teil des Übereinkommensbereichs, der durch eine Linie begrenzt wird, die in einem Punkt an der Küste von Rhode Island in 71°40′ westlicher Länge beginnt und dann wie folgt verläuft: genau südlich bis 39°00′ nördlicher Breite, von dort genau östlich bis 42°00′ westlicher Länge, von dort genau südlich bis 35°00′ nördlicher Breite, von dort genau westlich zur Küste Nordamerikas und von dort in nördlicher Richtung entlang der Küste Nordamerikas zum Punkt 71°40′ westlicher Länge an der Küste von Rhode Island.

Unterzone 6 umfasst acht Abteilungen

Abteilung 6A

Der Teil der Unterzone nördlich des Breitenkreises 39°00′ nördlicher Breite und westlich der Unterzone 5.

Abteilung 6B

Der Teil der Unterzone westlich des Längenkreises 70°00′ westlicher Länge, südlich des Breitenkreises 39°00′ nördlicher Breite sowie nördlich und westlich einer Linie, die in westlicher Richtung entlang dem Breitenkreis 37°00′ nördlicher Breite bis 76°00′ westlicher Länge und von dort genau südlich zum Cape Henry (Virginia) verläuft.

Abteilung 6C

Der Teil der Unterzone westlich des Längenkreises 70°00′ westlicher Länge, südlich der Unterabteilung 6B.

Abteilung 6D

Der Teil der Unterzone östlich der Abteilungen 6B und 6C und westlich des Längenkreises 65°00′ westlicher Länge.

Abteilung 6E

Der Teil der Unterzone östlich der Abteilung 6D und westlich des Längenkreises 60°00′ westlicher Länge.

Abteilung 6F

Der Teil der Unterzone östlich der Abteilung 6E und westlich des Längenkreises 55°00′ westlicher Länge.

Abteilung 6G

Der Teil der Unterzone östlich der Abteilung 6F und westlich des Längenkreises 50°00′ westlicher Länge.

Abteilung 6H

Der Teil der Unterzone östlich der Abteilung 6G und westlich des Längenkreises 42°00′ westlicher Länge.

Fußnote(n):

(1)

Diese beiden Teilgebiete sind nicht in der 6. Veröffentlichung des NAFO-Übereinkommens (Mai 2000) beschrieben. Sie wurden jedoch vom Generalrat der NAFO auf Vorschlag des Wissenschaftsrats der NAFO gemäß Artikel XX Absatz 2 des NAFO-Übereinkommens angenommen.

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