Artikel 10 VO (EWG) 93/2186

Bericht der Kommission

Binnen vier Jahren nach Annahme dieser Verordnung erstattet die Kommission dem Rat Bericht über die Anwendung dieser Verordnung; gegebenenfalls unterbreitet sie gleichzeitig geeignete Vorschläge, um der gesammelten Erfahrung Rechnung zu tragen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.