ANHANG V VO (EWG) 93/959

ARTEN DER BODENNUTZUNG UND PRODUKTION GEMÄSS ARTIKEL 6

=
Keine Datenanforderung.
•=
Angaben sind zu übermitteln.

Anmerkung:

Die großen Buchstaben B, C, D, I, J, K, L und O beziehen sich auf die Abschnitte in Anhang II.

C.
Hackfrüchte
D.
Handelsgewächse
Art der Bodennutzung New Cronos-Code

Anbaufläche (2)

(in 1000 ha)

Produktion

(in 1000 t)

B.
Hülsenfrüchte (insgesamt)
1300
Zuckerrüben
1370
Ölsaaten(1)
1410
Raps und Rübsen
1420
Sonnenblumenkerne
1450
Sojabohnen
1470
Flachs (Öl und Fasern)
(1460 + 1520)
Baumwolle
1540
Tabak
1550
I.
Brache (einschließlich Gründüngung)
2696
J.
Ackerland (insgesamt)
0001
K.
Dauergrünland
0002
L.
Dauerkulturen
(0003-2260)
Obstbäume
2040
Rebflächen
2410
Olivenanlagen
2450
O.
Landwirtschaftlich genutzte Fläche
0005

Fußnote(n):

(1)

Ausschließlich Flächen mit Ölflachs und Baumwollsaaten.

(2)

Die Anbauflächen sind definiert als Summe der Flächen im Haupt- und Nebenanbau oder als Summe der registrierten und zusätzlichen Flächen für die in Anhang IX genannten Mitgliedstaaten; für alle anderen Mitgliedstaaten beziehen sie sich auf den Hauptanbau.

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