Präambel VO (EWG, Euratom , EGKS) 68/260

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften,

gestützt auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 13,

auf Vorschlag der Kommission,

in der Erwägung, daß die Bestimmungen und das Verfahren festgelegt werden müssen, nach denen von den Gehältern, Löhnen und anderen Bezügen der Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften sowie der Personen, auf die Artikel 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen ebenfalls Anwendung findet, die in dem genannten Artikel 13 vorgesehene Steuer zu erheben ist —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

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