Artikel 31 AEUV
(ex-Artikel 26 EGV)
Der Rat legt die Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs auf Vorschlag der Kommission fest.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Der Rat legt die Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs auf Vorschlag der Kommission fest.
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