§ 19 ABOB

Lesesaalbestände

(1) Die Präsenzbestände der Lesesäle können grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen Räumen benützt werden.

(2) 1In Hochschulbibliotheken können in den Lesesälen Semesterapparate zusammengestellt werden, für die die Bibliothek besondere Benützungsbedingungen erläßt. 2Aus anderen Bibliotheken entliehene Werke dürfen in Semesterapparate nur eingestellt werden, wenn die verleihende Bibliothek eingewilligt hat.

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