Art. 47 AGGVG

Persönliche Angaben

Für jeden Vorgeschlagenen sind anzugeben:

1.
Name und Vorname,
2.
Anschrift,
3.
Geburtsdatum und Geburtsort,
4.
Dauer des Wohnsitzes im Gerichtsbezirk,
5.
Stellung im Beruf, insbesondere ob und wieviel Land er als selbstwirtschaftender Eigentümer, als Verpächter oder als Pächter besitzt oder zuletzt besessen hat,
6.
ob und für welches Gericht er bereits früher als ehrenamtlicher Richter im Sinn des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen berufen oder vorgeschlagen war.

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