AGGVG
Gerichtsverfassungsausführungsgesetz
Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes
Informationen
Ausfertigungsdatum23.06.1981
VersionGerichtsverfassungsausführungsgesetz (AGGVG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 300-1-1-J) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 714) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes
- Abschnitt IGerichte
- Abschnitt IIStaatsanwaltschaften
- Abschnitt IIIGeschäftsstellen
- Abschnitt IVGerichtsvollzieher
- Abschnitt VJustizverwaltung
- Teil 2Ausführung von Verfahrensgesetzen der streitigen Gerichtsbarkeit
- Abschnitt IAusführung der Zivilprozeßordnung und der Insolvenzordnung
- Abschnitt IIAusführung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
- Teil 3Ausführung von Verfahrensgesetzen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Abschnitt IAusführung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Abschnitt IIAusführung der Grundbuchordnung
- Abschnitt IIIAusführung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
- Teil 4Ausführung der Strafprozeßordnung
- Teil 5Zuständigkeit zur Ausführung von Bundesgesetzen
- Teil 6Beratungshilfe
- Teil 7Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden
- Teil 8Zuständigkeit und Verfahren in Fideikommisssachen
- Teil 9Amtstracht, Neutralität
- Teil 10Dolmetscher, Übersetzer
- Teil 11Schlussvorschriften