Art. 4 AGM

Finanzierung

Die Landeszentrale finanziert ihre Aufgaben nach den Art. 1 und 2 entsprechend Art. 21 Abs. 1 des Bayerischen Mediengesetzes aus

1.

Entgelten,

2.

dem Anteil an dem Rundfunkbeitrag nach § 112 in Verbindung mit § 122 MStV, §§ 10 und 11 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags,

3.

sonstigen Einnahmen.

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