Art. 4 AGM
Finanzierung
Die Landeszentrale finanziert ihre Aufgaben nach den Art. 1 und 2 entsprechend Art. 21 Abs. 1 des Bayerischen Mediengesetzes aus
- 1.
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Entgelten,
- 2.
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dem Anteil an dem Rundfunkbeitrag nach § 112 in Verbindung mit § 122 MStV, §§ 10 und 11 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags,
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sonstigen Einnahmen.
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