§ 1 AkadSKV
Wesen, Zweck und Aufgaben
(1) 1Die Bayerische Akademie der Schönen Künste ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. 2Sie steht unter der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Staatsministerium).
(2) 1Als Vereinigung von namhaften Persönlichkeiten aus dem künstlerischen Leben ist die Akademie oberste Pflegestelle der Kunst. 2Sie soll die Entwicklung der Künste ständig beobachten, sie in jeder zweckdienlichen Weise fördern oder Vorschläge zu ihrer Förderung unterbreiten, einen Beitrag zur geistigen Auseinandersetzung zwischen den Künsten sowie zwischen Kunst und Gesellschaft leisten und für die Würde der Kunst eintreten.
(3) Auf Anfordern der Staatsministerien erstattet die Akademie unentgeltlich Gutachten über künstlerische Angelegenheiten.
(4) Die Akademie hält sich zur Förderung ihrer Zwecke in ständiger Verbindung mit künstlerischen Gesellschaften und Anstalten des In- und Auslands.
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