§ 13 AkadSKV

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 1948 in Kraft*).

Fußnote(n):

*)
Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten der Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 28. Februar 1948 (GVBl S. 79). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsverordnungen.

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