§ 1 ALPO
Geltungsbereich
Diese Lehrgangs- und Prüfungsordnung gilt für die Sonderlehrgänge, die Abschlußprüfungen und die Bestätigungsprüfungen von Berechtigten nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Berechtigte nach dem BVFG).
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