ALPO
Aussiedlerlehrgangs- und Prüfungsordnung
Ordnung über die Ausbildung und die Prüfungen in den Sonderlehrgängen für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum17.06.1996
FundstelleGVBl 1996, S.S=249
VersionAussiedlerlehrgangs- und Prüfungsordnung (ALPO) vom 17. Juni 1996 (GVBl. S. 249, BayRS 2235-5-1-K), die zuletzt durch § 1 Abs. 229 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Alle Normen
- Abschnitt IAllgemeines
- Abschnitt IIAufnahme und Zuweisung in die Sonderlehrgänge für Berechtigte nach dem BVFG
- Abschnitt IIIInhalte des Unterrichts, Grundsätze des Lehrgangsbetriebs
- Abschnitt IVHausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken, Zeugnisse
- Abschnitt VPrüfungen
- Erster TeilAllgemeine Bestimmungen
- Zweiter TeilZulassung zur Prüfung
- Dritter TeilAblauf und Verfahren der Prüfungen
- Vierter TeilFestsetzung des Prüfungsergebnisses
- Abschnitt VISchlußvorschriften
§ 22
Bildung der Jahresfortgangsnote nach dem ersten Ausbildungsjahr der zweijährigen Sonderlehrgänge