§ 47 ALPO

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft.

(2) 1Gleichzeitig tritt die Lehrgangsordnung über die Ausbildung und die Prüfungen in den Sonderlehrgängen für Aussiedler (Aussiedlerlehrgangs- und Prüfungsordnung – ALPO) vom 24. Februar 1992 (GVBl S. 73, BayRS 2235-5-1-K) außer Kraft. 2Dies gilt nicht für Lehrgangsteilnehmer, die sich am 31. Juli 1996 bereits in einem zweijährigen Sonderlehrgang befunden und die Vorrückungserlaubnis für das zweite Lehrgangsjahr erhalten haben.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.