§ 9 ALPO

Unterrichtsorganisation

1Der Unterricht orientiert sich an den Richtlinien und Lehrplänen der Oberstufe des Gymnasiums bzw. der Fachoberschule. 2Die Unterrichtsinhalte und -formen werden durch die Vorkenntnisse der Lehrgangsteilnehmer und die Erfordernisse der Integrationshilfe mitbestimmt.

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