§ 40 ALPO

Feststellung der Noten in der Bestätigungsprüfung

In der Bestätigungsprüfung zählen in den Fächern, die auch schriftlich geprüft wurden, die Note der mündlichen Prüfung einfach, die Note der schriftlichen Prüfung zweifach; in den übrigen Fächern ist die Note der mündlichen Prüfung die Abschlußnote.

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