§ 24 APOLmCh

Abschlüsse aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland

Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Berufsabschlüsse als Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker und „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ oder „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ bedürfen keiner Anerkennung.

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