§ 11a AVBayJG

Nachtsichttechnik bei der Jagd auf den Fischotter

Bei der Jagd auf den Fischotter dürfen künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, verwendet werden.

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