§ 10 AVBayKiBiG
Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung
Kinder sollen lernen, ihre Umwelt in ihren Formen, Farben und Bewegungen sowie in ihrer Ästhetik wahrzunehmen und das Wahrgenommene schöpferisch und kreativ gestalterisch umzusetzen.
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