§ 30 AVBayKiBiG

Entschädigungsregelung

1Die Mitglieder des Landeselternbeirats sind ehrenamtlich tätig. 2Sie erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen auf Antrag Fahrtkostenerstattung für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der 2. Klasse.

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