§ 29 AVBayRDG
Leistungsbereiche des Rettungsdienstes
1Die Kosten des Rettungsdienstes sind durch eine Kostenträgerrechnung den jeweiligen Leistungsbereichen zuzuordnen. 2Leistungsbereiche sind:
- 1.
- Notfallrettung mit Notarztdienst,
- 2.
- Arztbegleiteter Patiententransport mit Intensivtransport,
- 3.
- Krankentransport,
- 4.
- Berg- und Höhlenrettung,
- 5.
- Wasserrettung sowie
- 6.
- Luftrettung.
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