§ 29 AVBayRDG

Leistungsbereiche des Rettungsdienstes

1Die Kosten des Rettungsdienstes sind durch eine Kostenträgerrechnung den jeweiligen Leistungsbereichen zuzuordnen. 2Leistungsbereiche sind:

1.
Notfallrettung mit Notarztdienst,
2.
Arztbegleiteter Patiententransport mit Intensivtransport,
3.
Krankentransport,
4.
Berg- und Höhlenrettung,
5.
Wasserrettung sowie
6.
Luftrettung.

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