§ 29 AVBayRDG

Leistungsbereiche des Rettungsdienstes

1Die Kosten des Rettungsdienstes sind durch eine Kostenträgerrechnung den jeweiligen Leistungsbereichen zuzuordnen. 2Leistungsbereiche sind:

1.

Notfallrettung mit Notarztdienst,

2.

Arztbegleiteter Patiententransport mit Intensivtransport,

3.

Krankentransport,

4.

Berg- und Höhlenrettung,

5.

Wasserrettung sowie

6.

Luftrettung.

 3Die Kosten für die Leistungsbereiche gemäß Satz 2 Nr. 1 bis 3 können zusammengefasst werden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.