(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2002 in Kraft.
(2) 1 § 6 tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2029 außer Kraft. 2§ 7 Abs. 1 Satz 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
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