§ 123 AVSG

Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen

1Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales richtet einen Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen ein. 2Der Beirat hat die Aufgabe, die Staatsregierung sachverständig in Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragenzu beraten. 3Er soll zu allgemeinen Regelungen und Maßnahmen im Bereich der Vertriebenen und Spätaussiedler gehört werden.

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