AVSG
Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze
Informationen
Ausfertigungsdatum02.12.2008
FundstelleGVBl 2008, S.S=912
VersionVerordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vom 2. Dezember 2008 (GVBl. S. 912, 982, BayRS 86-8-A/G), die zuletzt durch § 1 Abs. 100 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Vorschriften für den Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
- Teil 2Vorschriften für den Bereich des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung –
- Abschnitt 1Übertragung von Aufgaben auf die Oberversicherungsämter
- Abschnitt 2Erstattung der Kosten des Landesprüfungsamts für Sozialversicherung
- Teil 3Vorschriften für den Bereich des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung –
- Abschnitt 1Erteilung der Genehmigung zur künstlichen Befruchtung
- Abschnitt 2Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V
- Teil 4Vorschriften für den Bereich des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – und für den Bereich des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte und des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
- Abschnitt 1Entscheidung über den Aufschub der Beitragszahlung
- Abschnitt 2Ausführung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte und des Gesetzes zur Förderung der Einstellung landwirtschaftlicher Tätigkeit
- Teil 5Vorschriften für den Bereich des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung –
- Teil 6Vorschriften für den Bereich des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – und für weitere Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts
- Abschnitt 1Bayerisches Landesjugendamt
- Abschnitt 2Übertragung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
- Abschnitt 3Kostenbeteiligung
- Abschnitt 4Schiedsstelle in der Jugendhilfe
- Teil 7Vorschriften für den Bereich des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe Menschen mit Behinderungen –
- Abschnitt 1Erstattung der Fahrgeldausfälle
- Abschnitt 2Schiedsstelle in der Eingliederungshilfe
- Abschnitt 3Arbeitsgemeinschaft
- Abschnitt 4Instrument zur Bedarfsermittlung
- Teil 8Vorschriften für den Bereich des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung –
- Abschnitt 1Ausschüsse nach § 8a SGB XI
- Unterabschnitt 1Landespflegeausschuss und sektorenübergreifender Landespflegeausschuss
- Unterabschnitt 2Pflegekonferenzen
- Abschnitt 2Schiedsstellen
- Unterabschnitt 1Schiedsstelle nach § 76 SGB XI
- Unterabschnitt 2Schiedsstelle zu Rahmenvereinbarungen über Pflegestützpunkte
- Abschnitt 3Förderung von Pflegeeinrichtungen
- Abschnitt 4Gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen
- Abschnitt 5Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Abschnitt 6Ehrenamtliche Strukturen nach § 45c SGB XI
- Abschnitt 7Modellvorhaben nach § 45c SGB XI
- Abschnitt 8Selbsthilfe nach § 45d SGB XI
- Abschnitt 9Anwendbarkeit auf Betreuungsdienste
- Teil 9Vorschriften für den Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe –
- Teil 10Vorschriften für den Bereich der Familienleistungen
- Teil 11Vorschriften für den Bereich der Insolvenzordnung
- §§ 105–113 (aufgehoben)
- Teil 12Vorschriften für den Bereich des Lastenausgleichs und des Flüchtlingswesens
- Abschnitt 1Zuständigkeit im Bereich des Lastenausgleichs und des Flüchtlingswesens
- Unterabschnitt 1Zuständigkeit für den Vollzug der Lastenausgleichsgesetze
- Unterabschnitt 2Zuständigkeit für den Vollzug des Bundesvertriebenengesetzes und weiterer Eingliederungsvorschriften
- Unterabschnitt 3Zuständigkeit für den Vollzug der §§ 9a bis 9c und des § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes
- Unterabschnitt 4(aufgehoben)
- Unterabschnitt 5Beratung in Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen
- Abschnitt 2Übernahme und vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen gemäß § 8 des Bundesvertriebenengesetzes sowie von jüdischen Emigranten und Emigrantinnen
- Abschnitt 3Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
- Teil 13Vorschriften für den Bereich des Opferentschädigungsgesetzes
- Teil 14Vorschriften für den Bereich des Pflegeberufegesetzes
- Abschnitt 1Zuständigkeiten für den Vollzug des Pflegeberufegesetzes
- Abschnitt 2Schiedsstelle
- Teil 15(aufgehoben)
- Teil 16Vorschriften für den Bereich der finanziellen Ausstattung von Betreuungsvereinen zur Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben
- Abschnitt 1Umfang der staatlichen Zuschüsse
- Abschnitt 2Verfahren
- Teil 17Schlussvorschriften