§ 150 AVSG
Zuschussfähige Sachausgaben
Zuschussfähig sind die folgenden Sachausgaben für die Erledigung der Aufgaben der Betreuungsvereine gemäß § 15 Abs. 1 BtOG:
- 1.
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Raumkosten;
- 2.
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Beschaffung und Betrieb von Hard- und Software für die elektronische Datenverarbeitung, für zentrale Informations- und Kommunikationsdienste und für Büromaschinen;
- 3.
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Büromaterial;
- 4.
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Versicherungen;
- 5.
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Anschluss- und Nutzungskosten für Telekommunikation und Internet sowie Porto;
- 6.
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Reisekosten für Fachkräfte;
- 7.
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Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen einschließlich der Raummiete und des Schulungsmaterials;
- 8.
-
Ausbildungs-, Fortbildungs- und Supervisionskosten einschließlich Fahrtkosten.
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