§ 150 AVSG

Zuschussfähige Sachausgaben

Zuschussfähig sind die folgenden Sachausgaben für die Erledigung der Aufgaben der Betreuungsvereine gemäß § 15 Abs. 1 BtOG:

1.

Raumkosten;

2.

Beschaffung und Betrieb von Hard- und Software für die elektronische Datenverarbeitung, für zentrale Informations- und Kommunikationsdienste und für Büromaschinen;

3.

Büromaterial;

4.

Versicherungen;

5.

Anschluss- und Nutzungskosten für Telekommunikation und Internet sowie Porto;

6.

Reisekosten für Fachkräfte;

7.

Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen einschließlich der Raummiete und des Schulungsmaterials;

8.

Ausbildungs-, Fortbildungs- und Supervisionskosten einschließlich Fahrtkosten.

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