§ 81 AVSG
Anerkennungsfähige Angebote zur Unterstützung im Alltag
Auf Antrag werden nach Maßgabe des § 82 insbesondere folgende Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Abs. 1 Satz 2 SGB XI anerkannt:
- 1.
-
Betreuungsgruppen für Pflegebedürftige,
- 2.
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ehrenamtliche Helferkreise, insbesondere auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehender Pflegepersonen in Gruppen oder in Einzelbetreuung,
- 3.
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qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten für Pflegebedürftige,
- 4.
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Pflegebegleiter,
- 5.
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Alltagsbegleiter,
- 6.
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haushaltsnahe Dienstleistungen,
- 7.
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familienentlastende Dienste,
- 8.
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Dienste, die Leistungen der Familienpflege und Dorfhilfe erbringen,
- 9.
-
Fachstellen für Demenz und Pflege, die den Ausbau von Versorgungsstrukturen und Hilfsangeboten unterstützen.
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