§ 139 AVSG
Besetzung
Die Schiedsstelle ist besetzt mit den Mitgliedern nach § 138 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 Buchst. a, b und f sowie den Mitgliedern
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Die Schiedsstelle ist besetzt mit den Mitgliedern nach § 138 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 Buchst. a, b und f sowie den Mitgliedern
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