§ 5 BauKaV
Eintragungsantrag für die Liste Beratender Ingenieure
1Dem Antrag auf Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure (Art. 5 BauKaG) sind beizufügen:
- 1.
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Angaben über den Namen und das Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers und die Staatsangehörigkeit,
- 2.
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ein Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung), Angaben über den Ort der Niederlassung oder der überwiegenden beruflichen Beschäftigung in Bayern,
- 3.
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ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf,
- 4.
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ein Nachweis über die Berechtigung zum Führen der im Ingenieurgesetz vorgesehenen Berufsbezeichnungen,
- 5.
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Angaben, aus denen sich ergibt, in welcher Fachrichtung im Sinn des Art. 5 Abs. 1 BauKaG die Antragstellerin oder der Antragsteller tätig ist,
- 6.
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Nachweise über Art, Umfang, Zeit und Ort einer praktischen Tätigkeit sowie
- 7.
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Nachweise über eine eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung.
2§ 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Nr. 5 und 6 gelten entsprechend.
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