§ 35 BayAgrSchO

Prüfungsfächer

Es werden folgende Pflichtfächer geprüft:

1.

In der Abteilung Landwirtschaft

a)

Landwirtschaftlicher Pflanzenbau,

b)

Landwirtschaftliche Tierhaltung,

c)

Berufsausbildung und Mitarbeiterführung,

d)

Unternehmensführung.

2.

In der Abteilung Hauswirtschaft

a)

im dreisemestrigen Studiengang (Fachschule für hauswirtschaftliche Betriebsführung)

aa)

Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen,

bb)

Betriebs- und Unternehmensführung,

cc)

Berufs- und Arbeitspädagogik,

b)

im zweisemestrigen Studiengang (Fachschule für Haushalt und Familie)

aa)

Haushaltsmanagement,

bb)

Ernährung und Service,

cc)

Erziehung und Familie,

dd)

Berufs- und Arbeitspädagogik,

ee)

Unternehmensgründung und Projektmanagement,

c)

im einsemestrigen Studiengang (Fachschule für Ernährung und Haushaltsführung)

Haus- und Textilpraxis, Küchenpraxis, Garten und Natur in Form einer fächerübergreifenden fachpraktischen Prüfung (FFP).

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