§ 36 BayAgrSchO
Prüfungsverfahren, Prüfungsdauer
(1) 1Die Abschlussprüfung wird in der Abteilung Landwirtschaft schriftlich und in Form einer Wirtschafterarbeit durchgeführt. 2Die Dauer der schriftlichen Prüfungen beträgt in den Fächern:
1. |
Landwirtschaftlicher Pflanzenbau: |
180 Minuten |
2. |
Landwirtschaftliche Tierhaltung: |
180 Minuten |
3. |
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung: |
150 Minuten. |
3In den Prüfungsfächern „Landwirtschaftlicher Pflanzenbau“ und „Landwirtschaftliche Tierhaltung“ stehen jeweils zwei Themen zur Wahl. 4Im Prüfungsfach „Unternehmensführung“ ist eine Wirtschafterarbeit als Hausarbeit zu erstellen. 5Die Wirtschafterarbeit umfasst die produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Analyse sowie die Optimierung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines wesentlichen Betriebszweigs.
(2) 1Die Abschlussprüfung in der Abteilung Hauswirtschaft im dreisemestrigen Studiengang wird schriftlich, im Fach „Berufs- und Arbeitspädagogik“ schriftlich im ersten Semester und praktisch im zweiten Semester durchgeführt. 2Die Dauer der Prüfungen beträgt in den Fächern:
1. |
Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen (schriftlich): |
180 Minuten |
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2. |
Betriebs- und Unternehmensführung (schriftlich): |
180 Minuten |
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3. |
Berufs- und Arbeitspädagogik: |
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schriftlicher Teil: |
180 Minuten |
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praktischer Teil: |
60 Minuten |
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davon Arbeitsunterweisung (AU): |
45 Minuten |
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und Fachgespräch: |
15 Minuten. |
(3) 1Die Abschlussprüfung in der Abteilung Hauswirtschaft im zweisemestrigen Studiengang wird schriftlich und mündlich, im Fach „Berufs- und Arbeitspädagogik“ schriftlich im ersten Semester, praktisch und mündlich im zweiten Semester durchgeführt. 2Die Dauer der Prüfungen beträgt in den Fächern:
1. |
Haushaltsmanagement (schriftlich): |
180 Minuten |
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2. |
Ernährung und Service (schriftlich): |
90 Minuten |
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3. |
Erziehung und Familie (schriftlich): |
90 Minuten |
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4. |
Berufs- und Arbeitspädagogik: |
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schriftlicher Teil: |
180 Minuten |
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praktischer Teil: |
60 Minuten |
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davon Arbeitsunterweisung (AU): |
45 Minuten |
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und Fachgespräch: |
15 Minuten |
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5. |
Unternehmensgründung und Projektmanagement: |
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Präsentation: |
15 Minuten |
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Kolloquium: |
30 Minuten. |
3Das Thema der Präsentation wird zu Beginn des zweiten Semesters auf Vorschlag des Prüflings von der zuständigen Lehrkraft festgelegt.
(4) 1Die Abschlussprüfung in der Abteilung Hauswirtschaft im einsemestrigen Studiengang wird in den Fächern „Haus- und Textilpraxis, Küchenpraxis und Garten und Natur“ in praktischer Form in einer „Fächerübergreifenden Fachpraktischen Prüfung“ (FFP) durchgeführt. 2Die Dauer der Prüfung beträgt 150 Minuten. 3Die Studierenden erhalten die Prüfungsthemen eine Woche vor dem Prüfungstermin. 4Sie erstellen eine schriftliche Ausarbeitung, die unmittelbar vor Beginn der Prüfung abzugeben ist.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.