§ 62 BayAgrSchO
Gliederung
(1) Die Fachschulen für Agrarwirtschaft gliedern sich in die Fachrichtungen
- 1.
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Garten- und Landschaftsbau,
- 2.
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Gartenbau,
- 3.
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Milchwirtschaft und Molkereiwesen,
- 4.
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ökologischer Landbau sowie
- 5.
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Milchwirtschaftliches Laborwesen.
(2) Die Fachrichtung Gartenbau gliedert sich in die Fachgebiete
- 1.
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Gemüsebau,
- 2.
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Zierpflanzenbau/Management und Gestaltung sowie
- 3.
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Staudengärtnerei/Management und Gestaltung.
(3) Die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau kann auch mit dem Fachgebiet Management und Gestaltung angeboten werden.
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