§ 63 BayAgrSchO

Bildungsziele

Im Rahmen des gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrags aller Schulen sowie des gemeinsamen Bildungsauftrags der Schulen gemäß § 2 hat die Fachschule für Agrarwirtschaft das Ziel, die Studierenden als Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung zu befähigen, Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen zu übernehmen und selbständig verantwortungsvolle Tätigkeiten auszuführen.

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