§ 71 BayAgrSchO
Prüfungsfächer, Prüfungsverfahren
(1) 1In der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau sowie in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachgebiet Management und Gestaltung wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch in den folgenden Fächern durchgeführt:
1. |
Baubetrieb |
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180 Minuten |
2. |
Betriebswirtschaft und Marketing (schriftlich) |
180 Minuten |
3. |
Betriebsführung |
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Betriebsbeurteilung nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Betriebs- und Unternehmensführung“ |
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4. |
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung |
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150 Minuten |
2In den schriftlichen Prüfungen nach Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 stehen je zwei Themen zur Wahl.
(2) 1In der Fachrichtung Gartenbau, Fachgebiet Zierpflanzenbau/Management und Gestaltung und Fachgebiet Staudengärtnerei/Management und Gestaltung wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch in den folgenden Fächern durchgeführt:
1. |
Produktion |
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180 Minuten |
2. |
Betriebswirtschaft und Marketing (schriftlich) |
180 Minuten |
3. |
Betriebsführung |
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Betriebsbeurteilung nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Betriebs- und Unternehmensführung“ |
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4. |
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung |
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150 Minuten |
2In den schriftlichen Prüfungen nach Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 stehen je zwei Themen zur Wahl.
(3) 1In der Fachrichtung Gartenbau, Fachgebiet Gemüsebau wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch in den folgenden Fächern durchgeführt:
1. |
Produktion |
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180 Minuten |
2. |
Betriebswirtschaft und Marketing (schriftlich) |
180 Minuten |
3. |
Betriebsführung |
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Betriebsbeurteilung nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Betriebs- und Unternehmensführung“ |
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4. |
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung |
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150 Minuten |
2In den schriftlichen Prüfungen nach Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 stehen je zwei Themen zur Wahl.
(4) 1In der Fachrichtung ökologischer Landbau wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch durchgeführt:
1. |
Ökologischer Pflanzenbau nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil Produktions- und Verfahrenstechnik (schriftlich) |
180 Minuten |
2. |
Ökologische Tierhaltung nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil Produktions- und Verfahrenstechnik (schriftlich) |
180 Minuten |
3. |
Betriebsführung und -entwicklung |
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Wirtschafterarbeit |
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4. |
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung (schriftlich) |
150 Minuten |
2In den schriftlichen Prüfungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 stehen je zwei Themen zur Wahl. 3Die Wirtschafterarbeit umfasst die produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Analyse sowie die Optimierung eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eines wesentlichen Betriebszweiges. 4Die Bearbeitung der Wirtschafterarbeit beginnt am letzten Freitag im Oktober des dritten Semesters und endet nach zwölf Wochen.
(5) In der Fachrichtung Milchwirtschaft und Molkereiwesen wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch durchgeführt:
1. |
Milchbe- und -verarbeitung, Verfahrenstechnik und Qualtitätsmanagement unter Berücksichtung nachhaltigen Wirtschaftens |
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schriftlich |
180 Minuten |
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2. |
Angewandte Produktionstechnologien und Qualitätssicherungskonzepte |
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Arbeitsprojekt nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Prozess- und Verfahrenstechnik“ |
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3. |
Wirtschaftslehre und Recht |
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schriftlich |
180 Minuten |
4. |
Rechnungswesen und ressourcenorientiertes Prozesscontrolling |
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Betriebswirtschaftliche Situationsaufgabe nach Maßgabe der Meisterprüfung im Teil „Betriebs- und Unternehmensführung“ |
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5. |
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung |
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150 Minuten |
(6) In der Fachrichtung Milchwirtschaftliches Laborwesen wird die Abschlussprüfung schriftlich, mündlich und praktisch durchgeführt:
1. |
Untersuchungsmanagement und Prozessoptimierung |
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120 Minuten |
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2. |
Analytische und produktionsbegleitende Qualitätssicherung |
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schriftlich |
60 Minuten |
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3. |
Betriebswirtschaft, Informationsmanagement und betriebliches Qualitätsmanagement |
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180 Minuten |
4. |
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung |
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150 Minuten |
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