§ 3 BayAnerkV
Heilbad
Heilbad, d.h. ein Mineral-, Thermal- oder Moorheilbad, ist ein Kurort,
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der ein natürliches Heilmittel des Bodens in ausreichender Menge besitzt und
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der über ein umfassendes Angebot geeigneter Kurbetriebe und Kureinrichtungen zur Anwendung des Heilmittels verfügt.
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