§ 4 BayAnerkV
Kneippheilbad
Kneippheilbad ist ein Kurort,
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der über ein umfassendes Angebot an Kureinrichtungen und über mehr als drei geeignete Kurbetriebe zur Durchführung einer Kneippkur verfügt und
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der sich mindestens zehn Jahre als Kneippkurort bewährt hat.
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