§ 2 BayAusglZV
Anspruchsvoraussetzungen
Die Ausgleichszahlung wird in folgenden Fällen gewährt:
- 1.
-
bei Beendigung des Beamtenverhältnisses,
- 2.
-
beim Dienstherrnwechsel,
- 3.
-
bei sonstiger Beendigung der ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit, wenn dadurch ein Arbeitszeitausgleich ganz oder teilweise unmöglich wird.
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