§ 1 BayAVGFRG

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Die zur Aufteilung des im Freistaat Bayern aufkommenden Gemeindeanteils an der Einkommensteuer (§ 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes) maßgeblichen Schlüsselzahlen werden in Anlage 1 dieser Verordnung festgesetzt.

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