Anlage 4 BayBergV

Seilsicherheiten

Die beim Betrieb von Gerüsten verwendeten Seile müssen mindestens folgende Sicherheiten gegenüber der zulässigen Belastung (bezogen auf die Mindestbruchkraft der Seile) haben:

1.

Hebewerkseile

a)

bei Hakenregellast

3,0 fach

b)

bei Hakenausnahmelast

2,0 fach

2.

Nackenseile

2,5 fach

3.

Abspannseile

2,5 fach

4.

Errichteseile

2,0 fach.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.